Kein Schnelltest vorzuweisen

29.04.2021

Für eine Behandlung bei uns muss kein aktueller Corona-Schnelltest vorliegen

Liebe Patienten,

für einen Behandlungstermin bei uns müssen Sie keinen akutellen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.

Bitte beachten Sie aber unseren Coronafragenbogen. Wir können auch vor Behandlungsbeginn noch einen Schnelltest bei uns in der Praxis durchführen. Sollten Sie sich unsicher sein, sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Praxisteam

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Zahnärzte | Implantologen

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